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„Gymnasium? - viel zu teuer!“

 

Aus finanziellen Gründen sollte niemand auf eine gymnasiale Ausbildung verzichten. Um die Ausbildung zu ermöglichen, können je nach finanziellen Verhältnissen Stipendien oder Darlehen beantragt werden. Stipendien müssen im Gegensatz zu Darlehen nicht zurückbezahlt werden.

 

Anspruch auf Stipendien und Darlehen haben Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Thurgau.

 

Stipendien können für die nachobligatorische Schule ausgerichtet werden, d.h. ab der 2. Gymnasialklasse bzw. ab der 1. Klasse an der Pädagogischen Maturitätsschule.

 

Ob Stipendien ausgerichtet werden, hängt unter anderem ab von:

- den finanziellen Verhältnissen der Eltern

- der Anzahl Geschwister in Ausbildung

- den Wegkosten

 

Auskünfte erteilt das Amt für Mittel- und Hochschulen:

 

www.stipendien.tg.ch

 

052 724 22 77

052 724 26 56

amh@tg.ch